Unterkunftsverordnung

Unterkunftsordnung der Pension Mnich

  1. Die Pension Monk kann nur Gäste beherbergen, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben. Zu diesem Zweck muss der Gast dem Gästehaus bei der Ankunft einen gültigen Ausweis (Reisepass/Personalausweis) vorlegen.
  2. Reservierte Zimmer sind ab 16.00 Uhr am Tag der Ankunft verfügbar. Früheres Einchecken möglich, je nach Verfügbarkeit.
  3. Am Tag der Ankunft bezahlt der Gast den Gesamtbetrag oder den Restbetrag des Aufenthalts (bar/mit Karte), erhält den Schlüssel und ist verpflichtet, dessen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu verhindern. Für den Verlust oder die Beschädigung des Schlüssels wird eine Gebühr von 500 CZK erhoben.
  4. Die Anzahl der Personen pro Zimmer entspricht der Anzahl der für die Unterkunft angemeldeten Personen.
  5. Die Check-out-Zeit am Tag der Abreise istauf 10.00 Uhr festgelegt. Die Gäste können das Zimmer nur nach vorheriger Absprache mit der Rezeption zu einem späteren Zeitpunkt verlassen. Bei der Abreise geben die Gäste den Zimmerschlüssel an der Rezeption ab.
  6. Wenn ein Gast um eine Verlängerung bittet, ist das Gästehaus berechtigt, ihm ein anderes Zimmer als das, in dem er ursprünglich untergebracht war, anzubieten.
  7. Das Frühstück wird täglich von 07:30 bis 09:30 Uhr serviert und ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Wenn das Frühstück nicht im Preis inbegriffen ist, können Sie es für 175 CZK/Person kaufen.
  8. Die Gäste des Gästehauses können den Fahrradraum kostenlos nutzen. Er kann auch zur Aufbewahrung von Golftaschen verwendet werden. Das Anwesen ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von Fahrrädern und anderen Gegenständen (z.B. Golftaschen…).
  9. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Schäden an dem direkt an der Pension oder auf einem anderen Parkplatz geparkten Fahrzeug, für den Verlust oder die Beschädigung seines Inhalts und ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch Unfälle oder Vandalismus verursacht werden.
  10. Dem Gast ist es nicht gestattet, Möbel und Geräte im Zimmer oder in den Gemeinschaftsbereichen des Gästehauses ohne die Zustimmung der Hausverwaltung zu verschieben, Änderungen vorzunehmen und Eingriffe in das Stromnetz oder andere Installationen vorzunehmen.
  11. Haustiere sind nur mit Zustimmung der Pension Monk erlaubt. Der Gast ist in vollem Umfang für Schäden verantwortlich, die durch sein Haustier verursacht werden. Haustiere werden gemäß der aktuellen und gültigen Preisliste berechnet.
  12. Der Gast ist verpflichtet, beim Verlassen des Zimmers das Fenster zu schließen, die Wasserhähne im Badezimmer zu schließen, alle Lichter auszuschalten und die Tür zu schließen.
  13. Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht ohne Aufsicht von Erwachsenen im Zimmer oder in anderen Bereichen des Hotels gelassen werden. Der Erwachsene ist voll verantwortlich für Schäden, die von Kindern verursacht werden.
  14. Der Gast ist verpflichtet, Schäden oder Verluste, die im Zimmer oder auf dem Gelände verursacht werden, unverzüglich zu melden.
  15. Der Gast ist in vollem Umfang für alle Schäden verantwortlich, die er an der Immobilie verursacht. Dieser Anspruch des Monk Guesthouse gilt auch für Schäden, die nach der Abreise des Gastes bei der allgemeinen Reinigung des Zimmers festgestellt werden (bis 15 Uhr am Tag der Abreise des Gastes, vor der Ankunft des neuen Gastes im Zimmer). Wenn das Zimmer beim Auschecken beschädigt oder extrem schmutzig ist, wird eine zusätzliche Wartungsgebühr erhoben. Im Falle einer Beschädigung des Geräts werden der volle Wert des Geräts sowie alle Versand-, Bearbeitungs-, Reparatur- und Ersatzkosten in Rechnung gestellt. Bei Schäden an Matratzen, Bettwäsche, Handtüchern und anderen Textilien, die eine besondere Reinigung erfordern (z.B. Verwendung von Körperölen, Flecken, Desinfektionsmitteln), geht die Reparatur oder der Ersatz des beschädigten Artikels vollständig zu Lasten des Gastes.
  16. Gäste dürfen keine gefährlichen Gegenstände und Substanzen (scharfe Gegenstände, Waffen, Sprengstoffe, entzündliche Stoffe, ätzende Stoffe, Gifte usw.), narkotische oder psychotrope Substanzen sowie stark riechende Gegenstände oder Substanzen mitbringen.
  17. Das Rauchen ist in allen öffentlichen Bereichen des Gästehauses und in allen Zimmern verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot wird dem Gast eine Geldstrafe in Höhe von 5000 CZK in Rechnung gestellt.
  18. Der Gast ist verpflichtet, die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr einzuhalten.
  19. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunftsräume sauber zu halten und die Geräte und Einrichtungen in den Unterkunftsräumen vor Schäden zu schützen.
  20. Gästen ist es nicht gestattet, Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen aus dem Unterkunftsbereich mitzunehmen.
  21. Gästebeschwerden und Verbesserungsvorschläge werden von der Hotelleitung entgegengenommen.
  22. Alle Gegenstände, die der Gast im Gästehaus zurücklässt, werden auf Anfrage und auf Kosten des Gastes an ihn zurückgeschickt.
  23. Wenn der Benutzer aufgrund eines schwachen oder fehlenden Signals keine Verbindung herstellen kann, ist dies kein Grund, eine Netzwerkstörung zu melden. Die Funktionsfähigkeit des Services in nicht abgedeckten Bereichen des Gästehauses kann in keiner Weise beansprucht werden. Da das Wifi-Band öffentlich ist und von allen Gästen genutzt werden kann, müssen Sie die Möglichkeit einer Überlastung oder gelegentlichen Störung des Frequenzbandes in Betracht ziehen.
  24. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen, die während des Aufenthalts gebucht wurden (Unterkunft, Frühstück usw.), wird kein finanzieller Ausgleich gewährt.
  25. Der Gast ist verpflichtet, sich mit diesen Unterkunftsregeln vertraut zu machen. Mit der Zahlung der Anzahlung oder des gesamten vereinbarten Zimmerpreises erkennt der Gast diese Bedingungen an und erklärt sich mit deren Inhalt einverstanden.

Diese Unterbringungsvorschriften traten am 01.04.2023 in Kraft.

Pension Mönch